Meine Philosophie

Seit mehr als 23 Jahren vertrete ich die Interessen meiner Mandanten, nicht nur weil das mein Beruf ist, sondern weil es mir wichtig ist, Menschen in Krisensituationen beizustehen und Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Nach meinem Jura-Studium habe ich mehr als siebzehn Jahre als Syndikusanwalt in den Rechtsabteilungen zweier Großbanken gearbeitet. Diese Erfahrungen aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht konnte ich zusammen mit meinen Erfahrungen im Arbeitsrecht in den letzten fast sechs Jahren als Partner einer überörtlichen Rechtsanwaltssozietät einbringen.

Fachanwaltstitel

Der Titel Fachanwalt bezeugt, dass der Anwalt auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Der Titel wird von der Anwaltskammer verliehen, z.Zt. tragen ca. 25% aller Anwälte mindestens einen solchen Titel.

Die Bezeichnung Fachanwalt wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nur an solche Rechtsanwälte vergeben, die sich durch besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet besonders qualifiziert haben. Zudem ist der Fachanwalt verpflichtet, sich durch kontinuierliche Weiterbildung stets auf dem neuesten Stand zu halten. Im Unterschied zu der Angabe von Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkten, die auf eigener Einschätzung des jeweiligen Rechtsanwaltes beruhen, liegt der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung die Beurteilung eines unabhängigen Gremiums, der Rechtsanwaltskammer, zugrunde.

Um den einmal erworbenen Fachanwaltstitel behalten zu dürfen, ist es zwingend erforderlich, in jedem Jahr mindestens fünfzehn Fortbildungsstunden zu absolvieren, um die Berechtigung des Führens der Fachanwaltstitel zu behalten. So wird aktuelles Wissen und höchste Kompetenz gewährleistet.

Aufgrund meiner nachgewiesenen Fachkunde hat mir die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Befugnis erteilt, den Titel „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ und den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen.