Erbrecht

Erbrecht ist emotional.
Oft wird der Rechtsanwalt erst dann in Anspruch genommen, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist.
Erbrechtliche Auseinandersetzungen nach einem Todesfall in der Familie oder im engen Bekanntenkreis werden häufig gefühlsbetont ausgetragen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, den Konflikt sachlich zu lösen und so zu einem friedlichen Ergebnis zu gelangen.
Durch die Ausarbeitung eines Testaments oder Erbvertrages kann vielen Streitigkeiten vorgebeugt werden. Auf diese Art und Weise nimmt der Erblasser Einfluss auf die Erbfolge und regelt, was nach dem Tod mit dem Vermögen geschieht. Aufgrund der vielfältigen Problemstellungen im Erbrecht und den oft teuren Folgen eines Fehlers empfiehlt es sich, für Regelungen erbrechtlicher Art anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Oft wird erst nach einem Beratungsgespräch deutlich, dass die bisherigen Vorstellungen der Vermögensverteilung nach dem Tod nicht ohne Probleme umsetzbar sind.

Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Ziele und Wünsche bei einer Erbfolgeplanung herauszuarbeiten und dann dieses Ergebnis rechtssicher zu gestalten, sodass Sie Ihren Nachlass sicher geregelt wissen.

Bei allen Fragen zum Erbrecht können Sie gerne einen Termin mit uns machen und sich von uns beraten lassen.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns:
02103 25 86 960
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