Bank- und Kapitalmarktrecht

Viele Bankkunden fühlen sich im Konfliktfall mit einer Bank in der schwächeren Position. Wir sorgen dafür, dass Sie sowohl im gerichtlichen als auch im außergerichtlichen Streitfall ebenbürtig sind.

Spätestens seit der Finanzkrise wurden die Rechte der Anleger durch Rechtsprechung und eine Richtlinie für Anlegerrechte gestärkt. Der Anleger kann aus vielen verschiedenen Gründen Ansprüche gegen seinen Anlageberater geltend machen, sodass sich eine eingehende rechtliche Überprüfung immer lohnen kann.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne.

Darlehen, Bürgschaft und Co.

Die Möglichkeiten, rechtliche Schwierigkeiten in einem laufenden oder sich anbahnenden Vertragsverhältnis zu bekommen, sind vielfältig: Egal, ob es sich um Darlehen, Bürgschaft, geschlossene Fonds, Vermögensverwaltung etc. handelt. Dabei hat jede vertragliche Gestaltung ihre Besonderheiten. Wir stärken Ihnen gerne den Rücken, wenn Sie im Umgang mit der Bank unsicher sind. Wann darf die Bank ein Darlehen kündigen? Unter welchen Voraussetzungen darf die Bank einen Bürgen in Anspruch nehmen? Lassen Sie uns Ihre Fragen beantworten.

Beratungshaftung

Entgegen der unter Anlegern weit verbreiteten Ansicht, sie wären selbst verpflichtet, sich vor Vertragsunterzeichnung über die empfohlene Anlage zu informieren, ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH), dass sich Anleger auf die Aussagen ihres Anlageberaters verlassen dürfen.
Der Bankberater muss genau wie ein Anlageberater objekt- und anlagegerecht beraten, ansonsten liegt eine Falschberatung vor. Für eine ordnungsgemäße Beratung muss der Berater auf den Wissensstand des Kunden über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft eingehen. Es müssen die wirtschaftliche Ausgangsposition, die Anlageziele und die bisherigen Erfahrungen berücksichtigt werden und ein diesen Kriterien Rechnung tragendes Anlageobjekt empfohlen werden.

Verjährung von Ansprüchen

Die Vermutung, ein etwaiger Anspruch sei schon verjährt, hindert viele Anleger an der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche. Grundsätzlich hat der BGH entschieden, dass jeder Beratungsfehler einzeln verjährt. Doch durch welche Handlung oder Information beginnt die Verjährungsfrist zu laufen? Wir prüfen gerne für Sie, ob Ihr Anspruch noch durchsetzbar ist, obwohl Sie Ihre Anlage schon vor vielen Jahren erworben haben.

Bei allen Fragen zum Bank- und Kapitalmarktrecht können Sie gerne einen Termin mit uns machen und sich von uns beraten lassen.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns:
02103 25 86 960
kanzlei@rsl-hilden.de

Weitere Schwerpunkte:

Beratung
Arbeitsrecht
Erbrecht